ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem/der TeilnehmerIn und Gabriela Einhaus – Schwimmen mit Spass (in weiterer Folge als Anbieterin bezeichnet).
b) Vereinbarungen, die diesen Bedingungen widersprechen, gelten nur, wenn sie von der Anbieterin ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.
2.) Angebote, Zustandekommen des Vertrages
a) Die Angebote der Anbieterin sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend. Der Vertrag mit der Anbieterin kommt mit der Anmeldung, somit also der Angebotsstellung der Anbieterin, und der Annahme durch die TeilnehmerIn zustande, ist also dann sofort gültig und rechtsverbindlich.
b) Die Anmeldung muss mittels Onlineformular auf der Homepage und darauf folgendem Angebot der Anbieterin und Zustimmung des Vertreters des Teilnehmers erfolgen (=zahlungspflichtiges Zustandekommen des Vertrages). Die Kursgebühr ist bis spätestens vor Beginn der ersten Einheit zu entrichten. Auch bei Nichtteilnahme an der ersten Einheit und dadurch nicht erfolgten Bezahlung besteht eine aufrechte Kursanmeldung, die zahlungspflichtig ist. Der Kursplatz wird durch die Anbieterin per Telefon, E-Mail oder SMS bestätigt. Im Zuge dieser Bestätigung werden auch die Zahlungsmodalitäten mitgeteilt.
c) Liegen mehr Anmeldungen als freie Kursplätze vor, bietet die Anbieterin an, sich auf einer Warteliste führen zu lassen. Die potentiellen TeilnehmerInnen erhalten dann telefonisch Nachricht, sobald ein Platz in dem von ihnen gewünschten Kurs frei wird.
3.) Leistungen
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Vertrag (der Annahme des Angebots durch die TeilnehmerIn) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Der Kursbeitrag, der den Informationsheften, Flyern bzw. der Homepage zu entnehmen ist, beinhaltet die Kursgebühr und teilweise (je nach Schwimmbad verschieden) den Eintritt für eine(n) Erwachsene(n) und ein Kind und den Aufenthalt im zeitlichen Rahmen eines Kurzzeittarifes.
c) Die Anbieterin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Schwimmkurse mittels geeigneter KursleiterIn.
d) Die Anbieterin behält sich vor, bei Verhinderungen der KursleiterIn diese durch eine andere KursleiterIn zu ersetzen.
e) Ein Schwimmkurs kommt nur zustande, wenn sich die erforderliche Anzahl von TeilnehmerInnen dafür anmeldet.
f) Für die Wasserqualität und Wassertemperatur ist das jeweilige Schwimmbad, nicht der Anbieter des Kurses verantwortlich.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, befreien die Anbieterin für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin nach Wahl der Anbieterin vereinbart.
b) Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von der Anbieterin zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt auf € 10,-. Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
c) Bei Ausfall eines Schwimmbades wird der Kurs in ein nach Ermessen der Anbieterin geeignetes Ersatzbad verlegt und bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes in diesem Bad abgehalten. TeilnehmerInnen können bei Bekanntgabe des Ortswechsels entscheiden, ob sie an diesem Kurs weiterhin teilnehmen wollen oder unter Einhaltung der Stornobedingungen vom Vertrag zurück treten wollen.
d) Das Entgelt für nicht konsumierte Stunden wird erstattet, wenn die Anbieterin einen bereits begonnenen Kurs storniert.
e) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko.
f) Für Gegenstände, die in die Kurse mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt die Anbieterin keinerlei Haftung.
5.) Zahlungsmodalitäten, Rücktritt vom Vertrag (Stornobedingungen)
a) Mit der Anmeldung und der Annahme entsteht die Zahlungspflicht des gesamten Kursbetrages. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht. Der Kursbetrag ist bis spätestens vor Beginn der ersten Einheit zu entrichten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
b) Unregelmäßige Teilnahme oder Krankheit entbindet nicht von der Zahlung des vollen Kursbetrages. Sollte der/die TeilnehmerIn aus persönlichen Gründen (inklusive höherer Gewalt) an Kursterminen verhindert sein, ist eine Übertragung auf eine andere Person nach Zustimmung des/der KursleiterIn möglich. Für nicht in Anspruch genommene Einheiten erfolgt keine Rückerstattung durch die Anbieterin. Je nach Verfügbarkeit können innerhalb des jeweiligen Kurses (spätestens jedoch vor der letzten Einheit) bis zu maximal zwei Einheiten nachgeholt werden. Im Falle der Buchung eines Folgekurses besteht die Möglichkeit der weiteren Terminerstreckung. Diese Nachholtermine sind mit der Anbieterin bzw. der KursleiterIn gesondert zu vereinbaren. Die AnbieterIn behält sich das Recht vor sowohl Schwimmbad als auch Tag und Uhrzeit festzulegen.
c) Ein Rücktritt (Storno) vom Vertrag durch eine(n) TeilnehmerIn kann bis eine Woche vor Beginn des Kurses kostenlos erfolgen. Erfolgt ein Rücktritt (Storno) innerhalb einer Woche vor Beginn des Kurses, muss der volle Kursbeitrag entrichtet werden, außer durch Nennung einer(s) ErsatzteilnehmerIn, der/die die Kursgebühr entrichtet und am Kurs teilnimmt. Erfolgt ein Rücktritt (Storno) während des laufenden Kurses so werden durch die Anbieterin die Hälfte der, ab Einlangen der Kündigung (Storno), noch nicht verbrauchten Einheiten rückerstattet. Sollten Einheiten aufgrund unregelmäßiger Teilnahme nicht in Anspruch genommenen worden sein, so gelten sie gem. Ziffer 5 Abs. b der AGB als verfallen.
d) Der Rücktritt (egal zu welchem Zeitpunkt) muss zwingend durch den/die TeilnehmerIn schriftlich mittels E-Mail erklärt werden, wobei eine Angabe von Gründen nicht notwendig ist.
e) Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
f) Sommerintensivkurse in Freibädern sind Outdoorveranstaltungen, somit besteht ein grundsätzliches Schlechtwetterrisiko. Die Veranstalterin behält sich vor den Kurs abzusagen, wenn die Wettervorhersage eine Durchführung als nicht zweckmäßig erscheinen lässt. Die Information zu allfälligen Absagen erfolgt bis Mittag des jeweiligen Tages über die Homepage (nachzulesen beim jeweiligen Bad). Seitens der Veranstalterin gilt der Kurs als vollständig durchgeführt, sobald mehr als 3 Tage stattgefunden haben und es erfolgt keine Rückerstattung. Im Falle einer wetterbedingten Absage wird, sofern wetterbedingt möglich ist, dieser Tag am darauffolgenden Samstag nachgeholt werden. Falls der Kurs erst am Dienstag beginnen kann, so verlängert er sich automatisch bis Samstag. Im Falle einer Durchführung von weniger als 3 Tagen wird der aliquote Anteil der offenen Einheiten durch die Veranstalterin rückerstattet. Auch für die Sommerintensivkurse gelten die Stornobedingungen gem. Absatz 5 der AGB.
6.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist das jeweilige Schwimmbad laut Kursprogramm oder ein geeignetes Ersatzbad.
7.) Sonderbestimmungen für Verträge mit Veranstaltern
a) Die Abrechnung über etwaige Kooperationspartner als Auftragsgeber erfolgt 2 Wochen nach Kursbeginn. Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.
b) Die Abrechnung der Kurse über externe Veranstalter entspricht Fixpreisen — unabhängig wieviele Teilnehmer tatsächlich an den Kursen teilnehmen. Es gibt pro Kurs eine Teilnehmerobergrenze, die nicht überschritten werden darf (siehe Gliederung auf der Preisliste, die jeder Kooperationspartner vor Terminvereinbarung bezüglich neuer Kurse laufend erhält). Wird die Grenze dennoch überschritten, wird der jeweilige Kurs aliquot (auf Teilnehmer gerechnet) teurer verrechnet.
c) Kurse, die über einen Kooperationspartner laufen, obliegen auch samt und sonders diesem Kooperationspartner, einschließlich der gesamten Administration. Zahlungen erfolgen über den Kooperationspartner. d) Eine personenweise Verrechnung kann ausnahmslos nur dann erfolgen, wenn Kurse von mehreren Kooperationspartnern zusammengelegt werden.
e) Die Mindestanzahl an Teilnehmern pro Kurs für das erste Mal muss mit der Anbieterin abgesprochen sein.
8.) Datenschutz und Internet
Die Anbieterin verarbeitet alle personenbezogenen Daten gemäß DSG Datenschutz- Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I Nr. 120/2017).
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Kurseinteilung, Organisation und für Ausschreibungen von Folgekursen verwendet.
Datenschutzerklärung: http://www.schwimmen-mit-spass.at
Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese gesamte Internetseite, ihr Design, ihre Programmierung und ihre Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil dieser Publikation, der gesamten Web-Site, Mailings oder anderer Materialien darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die verwendeten Texte und Bilder unterliegen dem Urheberschutz. Eine wie auch immer gestaltete Nutzung und Verwendung der Inhalte ist ohne Genehmigung des Inhabers der Nutzungs- und Verwertungsrechte nicht gestattet. Foto- und Videoaufnahmen die im Rahmen unserer Kurse von uns, bzw. einer beauftragten Person gemacht werden können ausdrücklich auch von der Anbieterin veröffentlicht werden (nicht personalisiert).
9.) Gesundheit
a) Jeder Teilnehmer muss bei Antritt des Kurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt. Im Falle des Bekanntseins einer chronischen Krankheit wird jedoch eine Untersuchung vor Kursbeginn empfohlen.
b) Mit dem Erscheinen zur Kursstunde wird bestätigt, dass der Teilnehmer nicht unter einer bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, die gegen die Teilnahme am Kurs spricht.
c) Kommt ein(e) TeilnehmerIn trotz ansteckender Krankheit (z.B. Bindehautentzündung etc.) zum Kurs, kann die Kursleitung den/die TeilnehmerIn nach Hause schicken. Diese Stunde gilt jedoch als abgehalten.
10.) Hausordnung und Sicherheit
a) Alle Weisungen die zur Sicherung und zum Schutz der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer notwendig sind, sind strikt einzuhalten. Andernfalls ist die Kursleitung berechtigt, den/die entsprechende(n) TeilnehmerIn vom Kurs auszuschließen. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.
b) Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können KursteilnehmerInnen ohne Ersatzansprüche vom Unterricht ausgeschlossen werden.
c) Lassen Sie Ihr Kind niemals alleine ins Bad und auf keinen Fall vor Beginn des Kurses ins Wasser. Für Kurse welche ohne Begleitperson durchgeführt werden, erfolgt die Übergabe der Aufsichtspflicht an die KursleiterIn am jeweils vereinbarten Ort (z.B. Garderobe oder Beckenrand).
d) Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich an die jeweilige Hausordnung des betreffenden Schwimmbades zuhalten. Diese hängen in allen Bädern aus und können jederzeit gelesen werden. Weisungen des zuständigen Personals im betreffenden Bad sind Folge zu leisten.
11.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen TeilnehmerIn bzw. Auftraggeber und der Anbieterin kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Anbieterin vereinbart.
12.) Weitere Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.