In Kooperation mit der österreichechen Wasserrettung können von unseren Trainern folgende Schwimmerabzeichen für Kinder sowie Erwachsene abgenommen werden.
Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre TrainerIn im Bad oder kontaktieren Sie uns per Mail unter gabieinhaus@gmail.com.
Um ihre Kinder stressfrei auf diese Prüfung vorzubereiten, bieten wir in folgenden Bädern spezielle Vorbereitungskurse an:
- Hallenbad Schwadorf
- Hallenbad Aqua Nova
- Pädagogische Hochschule Baden
Frühschwimmer
(ohne Altersbegrenzung)
- 25 m Schwimmen in beliebigem Stil
- Sprung vom Beckenrand ins Wasser
- Kenntnis von 5 Baderegeln
Freischwimmer
(für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 7. Lebensjahr)
- 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
- Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser
- Kenntnis der 10 Baderegeln
Fahrtenschwimmer
(für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 9. Lebensjahr)
- 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
- 10 m Streckentauchen
- einmaliges Tieftauchen (ca. 2 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
- 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
- Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser
- Kenntnis der 10 Baderegeln
Voraussetzungen
Die Österreichischen Schwimmerabzeichen kann erwerben, wer
- die notwendigen Schwimmkenntnisse nachweisen kann
- körperlich geeignet ist und
- ab dem Freischwimmer das jeweilige Alterslimit erfüllt
Durchführungsbestimmungen für die Österreichischen Schwimmerabzeichen:
- Die Durchführungsbestimmungen erläutern und regeln die Abnahme der Prüfungen.
- Die Prüfungsbedingungen für die Österreichischen Schwimmerabzeichen sind Mindestanforderungen und sind jedenfalls für den Erwerb des Schwimmabzeichens in der jeweiligen Qualifikationsstufe ausreichend.
- Die Teilnahme von Jugendlichen am Schwimmunterricht und das Ablegen der Prüfungen setzen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten und die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung voraus. Die ärztliche Bestätigung kann auch durch eine schriftliche Erklärung des Erziehungsberechtigten ersetzt werden, die beinhaltet, dass der Jugendliche an Herz, Lunge und Ohren gesund ist und an keiner Anfallskrankheit leidet.
- Prüfungen für die Österreichischen Schwimmerabzeichen dürfen abnehmen:
- Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer mit aufrechter Prüfberechtigung
- Rettungsschwimmlehrerinnen und Rettungsschwimmlehrer mit aufrechter Prüfberechtigung
- geprüfte Bewegungserzieherinnen und Bewegungserzieher, die im Besitz mindestens des Helferscheines und im Auftrag einer unter A.3. genannten Organisation tätig sind
- Lehrwarte und Trainer für Schwimmen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Österreichischen Schwimmverbandes und mindestens des Helferscheines sind und im Auftrag einer unter A.3. genannten Organisation tätig sind.
- Im Rahmen der Schule sind in Zusammenarbeit mit unter A.3. genannten Organisation weiters noch zur Prüfungsabnahme von Früh-, Frei- und Fahrtenschwimmerabzeichen berechtigt: Lehrerinnen und Lehrer aller Schultypen, die im Besitz mindestens des Helferscheines sind.
- Das Streckentauchen beginnt immer mit einem Kopfsprung ins Wasser. Das vorzeitige Auftauchen eines Körperteils über die Wasseroberfläche macht die Prüfung ungültig. Beim Abweichen nach der Seite gilt nur die senkrecht zur Absprungstelle gemessene Strecke.
- Das Tieftauchen erfolgt ausnahmslos aus der Schwimmlage.
- Beim Dauerschwimmen muss sich die Schwimmerin bzw. der Schwimmer durch Schwimmbewegungen dauernd fortbewegen.
- Rückenschwimmen hat unter Verwendung von Brust-Beintempi zu erfolgen.
- Die Kenntnisse der Baderegeln sind durch eine kurze mündliche Prüfung nachzuweisen.
- Die Kenntnisse der Selbstrettung (Krampfbekämpfung, kräftesparendes Überwasserhalten, Eis- und Autounfälle, internationales Notzeichen) sind durch eine kurze mündliche Prüfung nachzuweisen.